| Berechtigung zum Böllerschießen | ||
Das Böllerschießen ist nur auf Grund einer besonderen Bewilligung zulässig. Die Bewilligung ist zu feierlichen oder festlichen Anlässen, bei denen das Böllerschießen Brauchtum darstellt, auf Antrag Personen zu erteilen, die 
 Die Berechtigung wird  mittels Bescheid der örtlichen zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde unter  Anführung von Ort und Zeit des Böllerschießens, sowie nötiger  sicherheitstechnischer Anordnungen erteilt.  | 
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