» Handel mit pyrotechnischen Artikeln und Böllerkanonen
Ein Zweig des Unternehmens befaßt sich mit
- Handel mit pyrotechnischen Artikeln
- Abfeuerung von Feuerwerken
- Verkauf von Böllerkanonen und der zugelassenen Böllerpatronen (Kaliber 4, und 10) (mehr ..)
Böllerkanonen können von Berechtigten kurzzeitig auch angemietet werden.
Berechtigung zum Böllerschießen:
Das Böllerschießen ist nur auf Grund einer besonderen Bewilligung zulässig.
Die Bewilligung ist zu feierlichen oder festlichen Anlässen, bei denen das Böllerschießen Brauchtum darstellt, auf Antrag Personen zu erteilen, die
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das 18. Lebensjahres vollendet haben und
- die hiezu erforderlichen schießtechnischen Kenntnisse besitzen, sofern unter Bedachtnahme auf Ort und Zeit des beabsichtigten Böllerschießens gewährleistet ist, dass Sicherheitsgefährdungen und unzumutbare Lärmbelästigungen vermieden werden.
Die Berechtigung wird mittels Bescheid der zuständigen Bezirkshauptmannschaft oder Bundespolizeidirektion unter Anführung von Ort und Zeit des Böllerschießens sowie nötiger Sicherheitstechnischer Anordnungen erteilt.
(Quelle: Pyrotechnikgesetz 2010)