- Sprengabtrag von Objekten, Sprengung von Mauerwerk sowie Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen.
- Abtrag von Fels, Beton und Stahlbeton unter anderem auch mit nichtexplosiven Mitteln.
- Sprengung von Schornsteinen (Schloten).
- Beratungstätigkeit für das Bauhaupt- und Bauhilfsgewerbe sowie Steinbruchbetriebe.
- Künstliche Auslösung von Lawinen zur Sicherung touristischer Gebiete sowie von Baustellen.
- Sprengungen unter Wasser unter Zuhilfenahme von Tauchern.